FIRMENICH informiert - Boots-Kasko-Versicherung
Sturmschäden und wer dafür aufkommt
Nach diversen Stürmen und Unwettern sowohl im Sommer als auch im Winter hat Ihr FIRMENICH-Team alle Hände voll zu tun. Denn wenn Sturmböen und Hagel Bäume entwurzeln und Festmacher reißen, Bootsplanen dem enormen Druck nicht Stand halten oder Boote durch Orkanböen im offenen Winterlager beschädigt werden, ist schnelles Handeln gefragt.
Warum eine Yacht-Kasko-Versicherung so wichtig ist
Häufig kommt es bei einigen Bootseignern nach einem Sturm zu einem bitteren Erwachen. Was deckt die Versicherung ab? Habe ich ausreichenden Versicherungsschutz?
"Die benachbarte Yacht meines Vereinskollegen hat sich bei Sturm losgerissen und mein Boot beschädigt. Er behauptet, seine Festmacherleinen waren aber ausreichend dimensioniert. Wer kommt für den Schaden auf?"
Nach dem im deutschen Recht geltenden Grundsatz der Verschuldenshaftung haftet ein Bootseigner nur für Schäden, die durch sein eigenes schuldhaftes Verhalten herbeigeführt wurden. Die Boots-Haftpflicht-Versicherung reguliert demzufolge auch nur Schäden, bei denen die Ansprüche des Geschädigten gegen den Schadenverursacher wegen fahrlässigen Verhaltens berechtigt sind. Im zivilrechtlichen Sinne liegt Fahrlässigkeit dann vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen wird (§276 BGB), was vom Geschädigten zu beweisen ist.
Ist jedoch höhere Gewalt, z.B. Sturm, Hagel oder unvorhergesehene Schneemassen die Ursache für einen Schaden an einem anderen Boot und der Eigner ist sich absolut keiner Schuld bewusst (z.B. seine Leinen waren ausreichend dimensioniert und tauglich, das Boot war ordnungsgemäß vertäut oder es war auf einem sicheren Lagerbock ordnungsgemäß aufgepallt), dann haftet jeder Yachteigentümer nur für seinen eigenen Schaden.
Oft lehnen Bootseigner eine Kasko-Versicherung mit der Begründung "Ich hatte noch nie einen Schaden an meinem eigenen Boot" ab. Leider müssen dann auch solche Schäden, die unverschuldet von Dritten verursacht wurden, aus eigener Tasche gezahlt werden. Das kann oft sehr teuer werden. Aufgrund dieser Tatsache ist es ratsam, eine Yacht-Kasko-Versicherung zu haben, die sämtliche Schäden an dem eigenen Boot abdeckt, auch wenn sie vom Nachbarboot verursacht wurden.
Andersherum kann auch Ihr Boot durch höhere Gewalt einen Schaden am Nachbarboot verursachen. Bei unberechtigten Ansprüchen gegen Sie würde dann Ihre Yacht-Haftpflicht-Versicherung die Abwehr übernehmen. Wichtig ist, dass Sie Dritten gegenüber im Vorwege keine Schäden anerkennen.
Wenn Sie sicher gehen wollen, dass Sie im Ernstfall ausreichenden Versicherungsschutz genießen, beraten wir Sie gern. Rufen Sie uns einfach an unter 040- 328 101 - 4701 oder schreiben Sie an info@firmenich-yacht.de