Hilfe im Yacht-Haftpflicht-Schadenfall

Wir sind für Sie da

Damit Sie nicht mit Ihrem Vermögen haften müssen, übernimmt die über FIRMENICH bestehende Haftpflicht-Versicherung mögliche Schadensersatzansprüche, wenn Sie schuldhaft in einen Unfall verwickelt sind. Sie übernimmt gleichzeitig die Abwehr unberechtigter Ansprüche gegen Sie.

Um die Regulierung bestmöglich für Sie umsetzen zu können, geben wir Ihnen einige wichtige Empfehlungen, damit wir schnell und zielsicher handeln können:

Tipps und Anweisungen im Haftpflicht-Schadenfall

  • Geben Sie kein Schuldanerkenntnis gegenüber dem Geschädigten ab, um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden.
  • Lassen Sie sich von dem Geschädigten Namen und Anschrift sowie eine Telefonnummer geben. Bootsnachbarn oder der Hafenmeister können Ihnen notfalls auch weiterhelfen.
  • Dies gilt auch für mögliche Zeugen. Ob die Schuldfrage geklärt scheint oder nicht - lassen Sie sich zur Sicherheit Namen und Anschriften geben.
  • Machen Sie dem Unfallgegner gegenüber bitte keine Angaben zum Wert Ihrer Yacht.
  • Schadenfotos und/oder Beweissicherungsfotos beugen späteren Missverständnissen vor. Daher sollten Sie umgehend nach dem Schadenereignis detaillierte Aufnahmen machen.

    Melden Sie Ihren Schadenfall bequem über unser Online Schadenformular Haftpflicht: uns liegen dann umgehend alle wichtigen Daten vor und wir können sofort mit der Abwicklung für Sie beginnen. Bitte drucken Sie das Formular im Anschluss aus und senden es zusätzlich unterschrieben und ggfls. mit Bildern per Post an uns. Alle weiteren Informationen, die Ihr Schadengegner benötigt, können Sie beruhigt uns überlassen.
    Wenn Sie den Schaden nicht online melden können oder möchten, haben wir als zusätzlichen Service für Sie ein Schadenformular als PDF zum Download eingestellt, das Sie direkt am Rechner ausfüllen können (einfach in die jeweilige Zeile klicken), ausdrucken und unterschreiben und per Post an uns senden.

    Für Anspruchsteller haben wir in unserem Download-Bereich ebenfalls einen Fragebogen hinterlegt. Diesen benötigen wir ebenfalls ausgefüllt und unterschrieben zurück - per Post, Fax oder Email.